Kennzeichnung, Bedienungsanleitung und Verpackung, normgerecht und kreativ gestaltet.
Kennzeichnung, Bedienungsanleitung und Verpackung müssen nicht nur normgerecht sein, sondern auch etwas hermachen. Gestaltet wird beides: die Pflichtangaben nach Anhang II ebenso wie das kreative Erscheinungsbild. Der Vorteil: alles aus einer Hand, ohne Abstimmungsschleife zwischen Berater und Grafiker.
Drei Bereiche, ein Ansprechpartner
Jeder Bereich einzeln buchbar, oder zusammen als durchgängiges Paket.
Kennzeichnung
CE-Kennzeichnung in korrekter Größe und Platzierung, Kategorie-Kennzeichnung bei Kategorie III, Piktogramme nach ISO 7010, Typenschilder und Größenangaben. Jedes Element leitet sich direkt aus Anhang II ab, statt nachträglich draufgesetzt zu werden.
Bedienungsanleitung
Anhang II Ziffer 1.4 verlangt mehr, als die meisten erwarten: Lagerung, Pflege, Lebensdauer, Grenzen des Schutzes, mehrsprachig und verständlich. Gestaltet, damit sie sowohl der Prüfstelle als auch dem Endanwender etwas nützt.
Verpackung
Pflichtangaben auf der Verpackung, abgestimmt mit technischer Dokumentation und Kennzeichnung, damit am Point of Sale alles zusammenpasst, statt sich zu widersprechen.
Warum das zusammengehört
Ein Grafiker kennt Anhang II nicht. Ein Berater gestaltet keine Verpackung. Wer beides trennt, bezahlt für die Abstimmungsschleife dazwischen und für jede Korrekturrunde, wenn die Prüfstelle etwas an der Kennzeichnung bemängelt, das beim Design niemand geprüft hat.
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Anhang II
Pflichtangaben vollständig.
Name, Anschrift, Kategorie, Normverweis, CE-Zeichen. Nichts fehlt, weil bekannt ist, wonach die Prüfstelle sucht.
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ISO 7010
Piktogramme normgerecht.
Genormte Symbole statt selbst gezeichneter Warnhinweise, die bei der Prüfung auffallen.
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Konsistenz
Ein Dokument, eine Wahrheit.
Kennzeichnung, Anleitung, Verpackung und technische Unterlagen sagen überall dasselbe.
Ein Gespräch über Ihr Produkt.
Ob Kennzeichnung, Anleitung, Verpackung oder alles zusammen: Das Erstgespräch klärt, was Sie tatsächlich brauchen.