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Kennzeichnung, Bedienungsanleitung und Verpackung, normgerecht und kreativ gestaltet.

Kennzeichnung, Bedienungsanleitung und Verpackung müssen nicht nur normgerecht sein, sondern auch etwas hermachen. Gestaltet wird beides: die Pflichtangaben nach Anhang II ebenso wie das kreative Erscheinungsbild. Der Vorteil: alles aus einer Hand, ohne Abstimmungsschleife zwischen Berater und Grafiker.

Drei Bereiche, ein Ansprechpartner

Jeder Bereich einzeln buchbar, oder zusammen als durchgängiges Paket.

Kennzeichnung

CE-Kennzeichnung in korrekter Größe und Platzierung, Kategorie-Kennzeichnung bei Kategorie III, Piktogramme nach ISO 7010, Typenschilder und Größenangaben. Jedes Element leitet sich direkt aus Anhang II ab, statt nachträglich draufgesetzt zu werden.

Bedienungsanleitung

Anhang II Ziffer 1.4 verlangt mehr, als die meisten erwarten: Lagerung, Pflege, Lebensdauer, Grenzen des Schutzes, mehrsprachig und verständlich. Gestaltet, damit sie sowohl der Prüfstelle als auch dem Endanwender etwas nützt.

Verpackung

Pflichtangaben auf der Verpackung, abgestimmt mit technischer Dokumentation und Kennzeichnung, damit am Point of Sale alles zusammenpasst, statt sich zu widersprechen.

Warum das zusammengehört

Ein Grafiker kennt Anhang II nicht. Ein Berater gestaltet keine Verpackung. Wer beides trennt, bezahlt für die Abstimmungsschleife dazwischen und für jede Korrekturrunde, wenn die Prüfstelle etwas an der Kennzeichnung bemängelt, das beim Design niemand geprüft hat.

Was als normative Anforderung bekannt ist, wird auch selbst gestaltet, normgerecht und mit Gestaltungsanspruch. Keine Übergabe, kein Missverständnis.
  • Anhang II
    Pflichtangaben vollständig.

    Name, Anschrift, Kategorie, Normverweis, CE-Zeichen. Nichts fehlt, weil bekannt ist, wonach die Prüfstelle sucht.

  • ISO 7010
    Piktogramme normgerecht.

    Genormte Symbole statt selbst gezeichneter Warnhinweise, die bei der Prüfung auffallen.

  • Konsistenz
    Ein Dokument, eine Wahrheit.

    Kennzeichnung, Anleitung, Verpackung und technische Unterlagen sagen überall dasselbe.

Ein Gespräch über Ihr Produkt.

Ob Kennzeichnung, Anleitung, Verpackung oder alles zusammen: Das Erstgespräch klärt, was Sie tatsächlich brauchen.

Reitmeier Product Compliance ist keine Benannte Stelle, führt keine Konformitätsbewertung durch und erteilt keine Zertifikate. Soweit eine Konformitätsbewertung unter Einschaltung einer Benannten Stelle vorgeschrieben ist, erfolgt diese ausschließlich durch die Benannte Stelle. Die Verantwortung für die Konformität des Produkts verbleibt beim jeweiligen Wirtschaftsakteur nach Artikel 8 bis 11 der Verordnung (EU) 2016/425.