Sie lassen herstellen
Sie geben die Spezifikation vor, ein Betrieb im Ausland fertigt nach Ihren Vorgaben, Sie vertreiben unter Ihrer Marke. Nach Artikel 3 Nummer 4 sind Sie damit Hersteller, nicht Einführer. Die Verordnung nennt diesen Fall ausdrücklich: Hersteller ist auch, wer PSA entwickeln oder herstellen lässt.
Die Fertigungsstätte gehört dann nicht auf das Produkt, sondern in die technischen Unterlagen. Auf der PSA steht eine Adresse, nämlich Ihre.