Art. 3 Nr. 7 · Alle Rollen

Sie stellen PSA auf dem Markt bereit.

Auch ohne Hersteller oder Einführer zu sein, treffen Sie Prüfpflichten. Artikel 11 der Verordnung (EU) 2016/425 verlangt gebührende Sorgfalt, und zwar vor der Bereitstellung.

Ihre Pflichten im Überblick

Die Reihenfolge folgt dem Verordnungstext, damit Sie jeden Punkt dort nachlesen können.

  • Gebührende Sorgfalt

    Die Anforderungen der Verordnung berücksichtigen, wenn Sie PSA auf dem Markt bereitstellen.

  • Prüfung vor der Bereitstellung

    Überprüfen, ob die CE-Kennzeichnung angebracht ist, ob die erforderlichen Unterlagen und die Anleitung nach Anhang II Nummer 1.4 in der Sprache des Zielmitgliedstaats beiliegen und ob Hersteller und Einführer ihre Kennzeichnungspflichten erfüllt haben.

  • Lagerung und Transport

    Solange die PSA in Ihrer Verantwortung ist, dürfen Lagerung und Transport die Konformität nicht beeinträchtigen.

  • Korrekturmaßnahmen

    Bei Zweifeln an der Konformität die Bereitstellung stoppen, Korrekturmaßnahmen veranlassen und bei Risiken unverzüglich die Behörden informieren.

  • Auskunft auf Verlangen

    Auf begründetes Verlangen alle Informationen und Unterlagen zum Konformitätsnachweis vorlegen und mit den Behörden kooperieren.

Die Prüfung gehört vor den Verkauf

Die Pflicht greift, bevor die Ware in den Verkauf geht, nicht erst wenn eine Beanstandung kommt. In der Praxis fehlt oft die Anleitung in der Landessprache, oder die Anschrift des Einführers steht nirgends. Beides ist bei einer Kontrolle sofort sichtbar. Wer zusätzlich unter eigener Marke vertreibt, wird nach Artikel 12 zum Hersteller.

Womit sich diese Pflichten erfüllen lassen

Jede Position einzeln buchbar. Preise auf Anfrage nach dem Erstgespräch.

Eingangsprüfung

Eine Checkliste für die Kontrolle vor der Bereitstellung, abgestimmt auf Ihr Sortiment.

Rollenklärung nach Artikel 12

Prüfung, ob Sie durch Eigenmarke oder Produktänderung selbst zum Hersteller werden.

Schulungen

Einkauf und Qualitätssicherung auf die Prüfpflichten schulen, per Videokonferenz.

Zweitmeinung im Krisenfall

Unterstützung bei Beanstandungen durch die Marktüberwachung.

Mehrere Rollen gleichzeitig sind der Normalfall.

Vier Fragen klären, welche Rolle auf Sie zutrifft.

Ein Gespräch kostet Sie 30 Minuten.

Beschreiben Sie Ihr Produkt und Ihre Rolle. Danach wissen Sie, welche Pflichten konkret auf Sie zutreffen und wo die Fallstricke liegen. Unverbindlich.

Reitmeier Product Compliance ist keine Benannte Stelle, führt keine Konformitätsbewertung durch und erteilt keine Zertifikate. Soweit eine Konformitätsbewertung unter Einschaltung einer Benannten Stelle vorgeschrieben ist, erfolgt diese ausschließlich durch die Benannte Stelle. Die Verantwortung für die Konformität des Produkts verbleibt beim jeweiligen Wirtschaftsakteur nach Artikel 8 bis 11 der Verordnung (EU) 2016/425. Diese Seite gibt den Verordnungstext verkürzt wieder und ersetzt weder dessen Lektüre noch eine Rechtsberatung.